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Die Krankenkassen fördern die Selbsthilfe

Doch nach den gesetzlichen Vorschriften ist eine Förderung nur der Selbsthilfe nur dann möglich, wenn diese eine gesundheitsförderliche oder sekundärpräventive Zielsetzung hat.

Aus diesem Grunde wurde von den Spitzenorganisationen der Krankenkassen unter Beteiligung von Vertretern der Selbsthilfe und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung das Krankheitsverzeichnis erarbeitet. Dieses Verzeichnis beinhaltet alle übergeordneten Diagnose- und Krankheitshauptgruppen.

Ebenfalls werden hier alle chronischen Krankheiten und Behinderungen erfasst, die diesen Diagnose- und Krankheitshauptgruppen zuzuordnen sind. Dadurch, dass es sich um chronische Krankheiten handelt, wird deutlich, dass akute Erkrankungen ausgenommen wurden.


Kontakt



Rentenberatung
Helmut Göpfert
Bergstraße 18
D-90614 Ammerndorf
E-Mail: info (at) Helmut-Goepfert.de

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